FFW_Gruppenbild
FAHRZEUGE_
Allzweckwaffe auf 4 Rädern:
DAS NEUE HLF 20
JUGEND
Technik, Teamwork & Action:
KOMM ZUR JUGENDFEUERWEHR!
112%_TEAM_KAMPAGNE
112% TEAM
Komm auch DU ins Team Feuerwehr!

Kleine Flieger – große Aufregung!

Jedes Jahr stehen viele vor ein und demselben Problem: Nester. Egal ob im Gartenhaus, der Garage oder dem Hausgiebel. Überall lassen sich die kleinen fliegenden Tiere nieder und oft weiß man nicht mal, um welche Tiere es sich genau handelt. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, welche Arten es gibt und wie Sie mit ihnen umgehen sollten.

So lassen sich die Insekten unterscheiden:

  • Größe: ca. 1,5cm
  • behaart
  • Hinterleib bräunlich mit weniger auffälligen Streifen
  • lange Mundwerkzeuge
  • Stachel bleibt nach dem Stich meistens stecken – daher nur ein Stich möglich
  • Insektenflug: Ende Februar – Ende Oktober
  • Größe: ca 1,5cm
  • wenig behaart
  • kurze Mundwerkzeuge
  • auffällig gelb-schwarze Streifen
  • ausgeprägte Wespentaille
  • Stachel bleibt nicht stecken, kann daher mehrmals stechen
  • Insektenflug: Anfang April – Anfang November
  • Größe: 3-4cm
  • auffällig gelb-schwarze Streifen
  • friedliebende Tiere, greifen Menschen gewöhnlich nicht an
  • Insektenflug: Anfang April – Anfang November
  • Größe: 2cm
  • dicht behaart
  • braun- oder schwarz-weiße Streifen
  • lange Mundwerkzeuge (“Rüssel”)
  • wenig aggressiv
  • sticht sehr selten
  • Insektenflug: Ende Februar – Ende Sptember


Wo wird mir geholfen?

Bienen und andere Insekten sind ein wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems. Aufgrund verschiedener Umstände wie Krankheiten und veränderten ökologischen Bedingungen sind diese allerdings vom Aussterben bedroht. Deshalb stehen diese Insekten grundsätzlich unter Naturschutz. Für das Entfernen von Tiernestern in der Nähe von Wohnbebauung ist daher in erster Linie nicht die Feuerwehr sondern die untere Naturschutzbehörde des Landkreis Schweinfurt zuständig. Diese ist unter der folgenden Telefonnummer zu erreichen: 09721 – 55 57 3

Beachte: Nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise einer akuten Gefahr durch Allergien darf die Feuerwehr tätig werden. Um dies nachvollziehen zu können, muss eine Allergie ärztlich nachgewiesen sein. Die für die Umsiedlung entstehenden Kosten, müssen vom Betroffenen selbst getragen werden. Die Kosten richten sich je nach Umfang der Tätigkeit. Eine detaillierte Auflistung der Gebührensatzung des Marktes Werneck finden Sie hier: Aufwandssatzung