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Feuerwehr sammelt für die Gemeinde

Veröffentlich am: 03.12.2012

Mit Spenden und Sponsoring-Aktionen soll der Anteil der Marktgemeinde Werneck an den Kosten für eine lange umstrittene Drehleiter verringert werden.

Spendabel: Wernecks Feuerwehrkommandanten Thomas Baucke und Jürgen Baumgartl spendeten je 500 Euro für ein Drehleiterfahrzeug; Klinik-Chef Professor Christian Hendrich 1000 Euro, um den Kostenanteil der Gemeinde zu verringern. Von links: Bauke, Hendrich, zweiter Feuerwehr-Vorsitzender Thomas Weiss, Bürgermeisterin Edeltraud Baumgartl, Bürgermeisterin Edeltraud Baumgartl, Vorsitzender Otmar Hart.Seit Jahren drängt die Wernecker Feuerwehr ihre Marktgemeinde, endlich ein Fahrzeug mit Drehleiter anzuschaffen. Viele Jahre hat‘s der Gemeinderat abgelehnt mit der Begründung, dafür sei kein Geld da. Die neue Drehleiter mit Rettungskorb kostet immerhin 552 000 Euro. Für den letztjährigen Haushalt der Marktgemeinde wurde der Feuerwehrwunsch noch mehrheitlich abgelehnt, im laufenden ist die Drehleiter drin, nächstes Jahr kommt sie.

Den kommunalen Haushalt belastet das Gerät, für das die Regierung von Unterfranken im Juli die „vorzeitige Beschaffung“ genehmigt hat, mit Abstand am stärksten: 235 000 Euro entfallen als Anteil auf die Gemeinde, wie Bürgermeisterin Edeltraud Baumgartl auf Anfrage mitteilt. Der staatliche Festzuschuss betrage 192 500 Euro, der des Landkreises 122 500 Euro, und mit jeweils 10 000 Euro beteiligten sich der Bezirk Unterfranken und die Freiwillige Feuerwehr Werneck.

Im vergangenen Frühjahr erst war eine hitzige Auseinandersetzung zwischen den Drehleiter-Befürwortern der Feuerwehr und den Marktgemeinderäten eskaliert, die dieser nicht zugestimmt hatten. Ausführlich wurden Argumente und Anschuldigungen über die Zeitung ausgetragen. Nun wird die von den Brandschützern der Stützpunktwehr so sehr und lange ersehnte Drehleiter mit einer Länge von 23 Metern doch angeschafft, und die Feuerwehr drückt ihre Freude darüber mit erheblichen Anstrengungen aus, den Kostenanteil der Gemeinde zu reduzieren.

Schon im März 2011 hatte Feuerwehrkommandant Thomas Bauke moniert, dass in einer Gemeinderatssitzung das von der Feuerwehr in die Wege geleitete „Sponsorenkonzept“ zur Dämpfung der Gemeindekosten am Drehleiterfahrzeug mit keinem Wort erwähnt worden sei.

Dieses Konzept hatte nun kürzlich im Wernecker Feuerwehrhaus Premiere, als die Floriansjünger erstens für das neue „Löschbier“ der örtlichen Brauerei warben, das zum 140-jährigen Stiftungsfest im kommenden Jahr kreiert wurde und von dem pro verkauften Kasten Bier ein Euro an die Gemeinde fließen sollte; zweitens kündigte Kommandant Bauke eine „Haussammlung“ an, das vereinnahmte Geld soll ebenfalls die Gemeinde bekommen.

Die Nennung auf einer Sponsorentafel soll ein zusätzlicher Anreiz für höhere und hohe Spenden sein. Für die Adelung „Mit uns – Partner der Feuerwehr“ müssten mindestens 2500 Euro fließen. All diese Spenden wollen die dankbaren Brandschützer für das Gemeindesäckel organisieren. Anlässlich der „Löschbier“-Präsentation spendeten der Chefarzt der Orthopädischen Klinik Werneck, Professor Christian Hendrich, 1000 Euro, sowie die beiden Feuerwehrkommandanten Thomas Bauke und Jürgen Baumgartl jeweils 500 Euro für die Drehleiter. Bürgermeisterin Baumgartl dankte sehr dafür.

War der Beschluss des Gemeinderats zur Drehleiter-Beschaffung an die Spenden- und Sponsorenaktion des Feuerwehrvereins gekoppelt? Nein, sagt die Bürgermeisterin. Darf der gemeinnützige Feuerwehrverein überhaupt Geld für den Drehleiter-Anteil der Gemeinde sammeln und dafür Spendenquittungen ausstellen, obwohl das Geld gar nicht ihm selbst, sondern letztlich dem Gemeindesäckel zufließt?

Carolin Lauer, im Landratsamt zuständig für die Kommunalaufsicht, sieht das problemlos. Wichtig sei nur, dass den Wohltätern klar ist, dass sie für die Drehleiter spenden. Die Kommune dürfe selbst wohl keine Spendenquittungen ausstellen, die steuermindernd geltend gemacht werden könnten, so Lauer.

Claus Zeisner, Chef des Schweinfurter Finanzamtes, sieht es genau andersrum: Nach § 10b Einkommensteuergesetz könnten Zuwendungen an eine juristische Person – das ist eine Gemeinde – als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, soweit sie der Förderung einer gemeinnützigen Aufgabe dienten. Der Feuerschutz als hoheitliche Aufgabe sei gemeinnützig, eine Gemeinde selbst dürfe dafür Spendenbescheinigungen ausstellen. Ein gemeinnütziger Feuerwehrverein dürfe Spendenbescheinigungen, zum Beispiel für ein Feuerwehrauto, nur in der Höhe ausstellen, in der er selbst zu dessen Finanzierung beiträgt.

Steuermindernd gespendet werden kann also für die Drehleiter, sogar – beziehungsweise am besten – direkt an die Gemeinde. Jüngst hatte auch der Schwebheimer Feuerwehrkommandant die Gewerbetreibenden der Gemeinde abgeklappert und 26 000 Euro Spendengelder für ein 230 000 Euro teures Feuerwehrauto „GW-L2“ eingesammelt.

Die Idee aber, dass die Wernecker Brauerei von jedem Kasten verkauften „Löschbiers“ einen Euro an die Marktgemeinde spendiert, um auf diese Weise die Kosten für die Drehleiter ebenfalls zu senken, haben die Verantwortlichen verworfen. So direkt soll der gute Zweck dann doch nicht an das Umsatzinteresse eines Unternehmens gebunden werden. Die Wernecker Brauerei will nun bedingungslos 1000 Euro spenden.

Qelle: Mainpost